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1. Bereitstellungsgebühr für sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen: Die Bereitstellungsgebühr dient zur Deckung der Aufwendungen für Entsorgung sperrigen Hausabfalls, Abfallentsorgung, Errichtung und Instandhaltung des Altstoffsammelhofes, Problemstoffsammlung, Bioabfallentsorgung, Abfallberatung und sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen. Tarif:
2. Leistungsgebühr für Entleerung Hausabfallbehälter: Die Leistungsgebühr dient zur Deckung der Aufwendungen für Sammlung, Transport undBehandlung der Hausabfälle. Tarif:
Für die Entsorgung von Restmüllsäcken sind noch die Kosten der Restmüllsäcke hinzuzurechnen.
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